Sedierter Patient darf sich nach einer ambulant durchgeführten Magenspiegelung nicht unbemerkt aus dem Krankenhaus entfernen
Schell, W. · intensiv · 2007 · Heft 5 · S. 256 bis 258
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird ein Patient bei einer ambulanten Behandlung so stark sediert, dass seine Tauglichkeit für den Straßenverkehr für einen längeren Zeitraum erheblich eingeschränkt ist, kann dies für den behandelnden Arzt die Verpflichtung begründen, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich der Patient nach der durchgeführten Behandlung nicht unbemerkt entfernt. Diese Rechtsauffassung ergibt sich aus einer vielbeachteten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 8.4.2003, in der grundsätzliche Aussagen zu den Aufsichtsnotwendigkeiten gemacht wurden. Die Entscheidung des obersten Zivilgerichtes sollte Anlass se…