Blasenkatheter und Magensonde ohne Anordnung entfernt - fristlose Kündigung unwirksam
Schell, W. · intensiv · 2007 · Heft 2 · S. 103 bis 103
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Klinikum der Universität Göttingen muss einen fristlos gekündigten Krankenpfleger (zunächst) weiter beschäftigen. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Göttingen entschieden (Az.: 1 Ca 289/05) Das Universitätsklinikum Göttingen hatte dem 56-jährigen Krankenpfleger, der seit mehr als 25 Jahren auf einer Intensivstation gearbeitet hatte, im Mai 2005 gekündigt, weil dieser ohne ausdrückliche ärztliche Anordnung bei einem Patienten Blasenkatheter und Magensonde entfernt hatte. Begründung: Ohne ärztliche Anordnung sei das Pflegepersonal zu solchen Maßnahmen nicht befugt. Das ArbG hatte allerdings nach der Befragung v…