CareLit Fachartikel

Blasenkatheter und Magensonde ohne Anordnung entfernt - fristlose Kündigung unwirksam

Schell, W. · intensiv · 2007 · Heft 2 · S. 103 bis 103

Dokument
330001
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 2 / 2007
Jahrgang 19
Seiten
103 bis 103
Erschienen: 2007-10-26 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Das Klinikum der Universität Göttingen muss einen fristlos gekündigten Krankenpfleger (zunächst) weiter beschäftigen. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Göttingen entschieden (Az.: 1 Ca 289/05) Das Universitätsklinikum Göttingen hatte dem 56-jährigen Krankenpfleger, der seit mehr als 25 Jahren auf einer Intensivstation gearbeitet hatte, im Mai 2005 gekündigt, weil dieser ohne ausdrückliche ärztliche Anordnung bei einem Patienten Blasenkatheter und Magensonde entfernt hatte. Begründung: Ohne ärztliche Anordnung sei das Pflegepersonal zu solchen Maßnahmen nicht befugt. Das ArbG hatte allerdings nach der Befragung v…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Blasenkatheter Ärzte Pflegepersonal intensiv