Arbeitszeit nach dem EuGH-Urteil - lässt sich das umsetzen?
Klein, W. · intensiv · 2006 · Heft 5 · S. 232 bis 235
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Infolge des EuGH Urteils (Jaeger) vom 9.9.2003 [1], in dem eindeutig festgelegt wurde, dass Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist, wurde das neue deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) [2] am 1.1.2004 in Kraft gesetzt. Die bis dahin geltenden Arbeitszeitmodelle sollten schnellstmöglich den neuen Bestimmungen angepasst werden. Dass dies nicht so ohne weiteres zu bewerkstelligen war, zeigt die jüngste Verlängerung der Übergangsregelung um ein Jahr bis zum 31.12.2006. Die Fragestellung vor diesem Hintergrund lautet also nicht nur ob, sondern auch welche Arbeitszeiten bzw. Arbeitszeitmodelle lassen sich unter den derzeit…