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Fortbildungskosten - Erstattungspflicht bei Arbeitgeberkündigung bei Zumutbarkeit

Schell, W. · intensiv · 2006 · Heft 2 · S. 98 bis 101

Dokument
330079
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 2 / 2006
Jahrgang 19
Seiten
98 bis 101
Erschienen: 2006-04-06 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Ein Arbeitnehmer kann sich wirksam zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist endet. Die Kostenerstattung muss ihm allerdings bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben zumutbar sein. Sie muss einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arbeitgebers entsprechen. Daran fehlt es in der Regel, wenn die Rückzahlungspflicht auch bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung vereinbart ist. Wird einem Arbeitnehmer vorzeitig aus einem Grund gekündigt, auf den er keinen Einfluss hat, liegt es nicht an ihm, dass sich die Bildu…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer intensiv