Wenn ein Mensch für den Fall der Nichteinwilligungsfähigkeit Vorsorge trifft und eine Patientenverfügung verfasst hat, muss seinem Selbstbestimmungsrecht Vorrang vor Überlegungen…
Schell, W. · intensiv · 2005 · Heft 5 · S. 225 bis 227
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Diese grundsätzlichen Feststellungen ergeben sich aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 8.6.2005 - XII ZR 177/03 - zur langjährigen künstlichen Ernährung eines in einem Pflegeheim untergebrachten Komapatienten mit Hilfe einer Magensonde gegen eine anders lautende Entscheidung des rechtlichen Betreuers. Damit folgte der BGH den grundsätzlichen Aussagen in seinem Beschluss vom 17.3.2003 - XII ZB 2/03 -, indem die Verpflichtungen zur Beachtung des Patientenselbstbestimmungsrechts näher beschrieben wurden. Der BGH stellte in seinem Beschluss vom 8.6.2005 durch Leitsatz heraus: Verlangt der Betreuer in…