Arbeitszeugnis - nicht ohne Dankesformel
Schell, W. · intensiv · 2004 · Heft 5 · S. 240 bis 240
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitnehmer haben gegenüber ihren Arbeitgebern unabhängig von der Dauer des jeweiligen Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Ein solches Zeugnis muss sich auch auf Leistung und Führung erstrecken und eine „Dankes- und Zukunftsformel” enthalten wie z. B. „Wir danken ... für seine/ihre Arbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft viel Erfolg und alles Gute”. Fehle eine solche Dankesformel, würde ein ansonsten positives Zeugnis entwertet und das berufliche Fortkommen gefährdet. Daher müsse ein Arbeitgeber die Verweigerung einer solchen Formel begründen. So urteilt…