Hirnschaden nach Bauchspiegelung - geschädigter Patientin wurden rund 511 000 Euro Entschädigung zugestanden
Schell, W. · intensiv · 2004 · Heft 3 · S. 143 bis 144
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1993 hatte sich eine Frau in einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis einem Routineeingriff unterzogen. Weil sie sich Kinder wünschte, sollte eine Bauchspiegelung durchgeführt werden. Dabei kam es jedoch nach den Feststellungen mehrerer Gutachter zu folgenschweren Behandlungsfehlern durch den behandelnden Gynäkologen und die Narkoseärztin. Schon beim Erwachen aus der Narkose hatte die Patientin über Unwohlsein geklagt. Puls und Blutdruck sanken damals rapide ab. Die Ursachen wurden aber erst in den Unikliniken in Düsseldorf ermittelt: Bei dem Eingriff war eine Arterie der Patientin beschädigt worden, die Frau hatte…