CareLit Fachartikel

Unentgeltliche Bereitstellung von Dienstkleidung an Pflegekräfte

Schell, W. · intensiv · 2004 · Heft 6 · S. 301 bis 302

Dokument
330240
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 6 / 2004
Jahrgang 19
Seiten
301 bis 302
Erschienen: 2004-01-07 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Auf Anordnung eines Krankenhausträgers haben die Mitarbeiter des Pflegedienstes während der Arbeit weiße Kleidung zu tragen, die bei mindestens 60 °C waschbar sein muss. Das Tragen anderer Kleidung bei der Ausübung des Dienstes ist nicht erlaubt. Daraufhin begehrte ein angestellter Altenpfleger die Feststellung, dass der Krankenhausträger ihm unentgeltlich Dienstkleidung zu stellen habe. Dabei sei rechtlich bedeutsam, dass auf das Arbeitsverhältnis die Arbeitsvertragsrichtlinien des Caritasverbandes (AVR-Caritas) Anwendung finden. § 21 der AVR-Caritas sehe u. a. vor, dass Dienstkleidung vom Dienstgeber unentgelt…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Arbeitsverhältnis Arbeit Krankenhausträger Arbeitsbelastung intensiv