CareLit Fachartikel

Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

Schell, W. · intensiv · 2003 · Heft 5 · S. 249 bis 250

Dokument
330243
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 5 / 2003
Jahrgang 19
Seiten
249 bis 250
Erschienen: 2003-11-07 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

In einem viel beachteten Rechtsstreit hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Bereitschaftsdienst nicht einfach als Arbeitszeit anerkannt werden kann. Das BAG verwies in dem Urteil auf das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bereitschaftsdienste als Ruhezeiten ansieht, und forderte den Gesetzgeber auf, den Widerspruch zwischen europäischem und deutschem Recht aufzulösen. Nun ist die Politik gefordert!

Schlagworte

Gesundheit Pflege Bereitschaftsdienst Arbeitszeit Einem Rechtsstreit Bundesarbeitsgericht Entschieden Deutsche Arbeitszeitgesetz Bereitschaftsdienste Ruhezeiten Ansieht Forderte intensiv