CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
Schell, W. · intensiv · 2003 · Heft 5 · S. 249 bis 250
Dokument
330243
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem viel beachteten Rechtsstreit hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Bereitschaftsdienst nicht einfach als Arbeitszeit anerkannt werden kann. Das BAG verwies in dem Urteil auf das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bereitschaftsdienste als Ruhezeiten ansieht, und forderte den Gesetzgeber auf, den Widerspruch zwischen europäischem und deutschem Recht aufzulösen. Nun ist die Politik gefordert!
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Bereitschaftsdienst
Arbeitszeit
Einem
Rechtsstreit
Bundesarbeitsgericht
Entschieden
Deutsche
Arbeitszeitgesetz
Bereitschaftsdienste
Ruhezeiten
Ansieht
Forderte
intensiv