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Der Bundesgerichtshof hat Grundsätze zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfäh…

Schell, W. · intensiv · 2003 · Heft 4 · S. 196 bis 204

Dokument
330259
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 4 / 2003
Jahrgang 19
Seiten
196 bis 204
Erschienen: 2003-08-15 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Ist ein Patient einwilligungsunfähig und hat sein Grundleiden einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen, so müssen lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen unterbleiben, wenn dies seinem ­zuvor - etwa in Form einer sog. ­Patientenverfügung - geäußerten Willen entspricht. Dies folgt aus der Würde des Menschen, die es gebietet, sein in einwilligungsfähigem ­Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu ­respektieren, wenn er zu eigenverantwortlichem Entscheiden nicht mehr in der Lage ist. Nur wenn ein solcher erklärter Wille des Patienten nicht festgestellt werden kann, beurteilt sich die…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Pflegepersonal intensiv