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Pflegekräften steht unter Umständen aus Gewissensgründen ein verfassungsrechtlich garantiertes - und arbeitsrechtlich bedeutsames - Weigerungsrecht zu

Schell, W. · intensiv · 2003 · Heft 3 · S. 147 bis 149

Dokument
330267
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 3 / 2003
Jahrgang 19
Seiten
147 bis 149
Erschienen: 2003-06-27 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Pflegekräfte haben zum Beispiel ein verfassungsrechtlich garantiertes Weigerungsrecht dann, wenn von ihnen die Mitwirkung an einer Maßnahme verlangt wird, bei der durch Beendigung der künstlichen Ernährung mittels PEG-Sonde der Tod eines nicht im Sterbeprozess befindlichen Wachkomapatienten eintreten würde. Diese bedeutsame rechtliche Beurteilung ergibt sich aus dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 13.2.2003 - 3 U 5090/02 -, mit dem ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts (LG) Traunstein vom 16.10.2002 - 3 O 205/02 - bestätigt wurde. Die vor dem OLG München unterlegene Partei, ein durch Betreu…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Beurteilung intensiv