Pflegekräften steht unter Umständen aus Gewissensgründen ein verfassungsrechtlich garantiertes - und arbeitsrechtlich bedeutsames - Weigerungsrecht zu
Schell, W. · intensiv · 2003 · Heft 3 · S. 147 bis 149
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegekräfte haben zum Beispiel ein verfassungsrechtlich garantiertes Weigerungsrecht dann, wenn von ihnen die Mitwirkung an einer Maßnahme verlangt wird, bei der durch Beendigung der künstlichen Ernährung mittels PEG-Sonde der Tod eines nicht im Sterbeprozess befindlichen Wachkomapatienten eintreten würde. Diese bedeutsame rechtliche Beurteilung ergibt sich aus dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 13.2.2003 - 3 U 5090/02 -, mit dem ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts (LG) Traunstein vom 16.10.2002 - 3 O 205/02 - bestätigt wurde. Die vor dem OLG München unterlegene Partei, ein durch Betreu…