Es gibt kein Menschenrecht auf aktive Sterbehilfe
Schell, W. · intensiv · 2007 · Heft 1 · S. 43 bis 44
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 43-jährige britische Staatsangehörige Diane Pretty, inzwischen verstorben, war vom Hals abwärts wegen einer Nervenkrankheit, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), völlig gelähmt und konnte ihr Leben nur mit Hilfe Dritter meistern. Die Mutter zweier Kinder wollte die Zusicherung erstreiten, dass ihr Mann straffrei bleibt, wenn er ihr auf eigenen Wunsch beim Sterben hilft. Das hatte das oberste britische Zivilgericht im November 2001 abgelehnt. In Großbritannien steht auf aktive Sterbehilfe bis zu 14 Jahre Haft. Die Britin sah in der Ablehnung ihres Sterbehilfe-Gesuchs einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Leben,…