Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber - Verlust des Briefes auf dem Postweg
Schell, W. · intensiv · 2007 · Heft 1 · S. 45 bis 45
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Arbeitnehmerin war seit Mai 1999 bei einem Arbeitgeber als „Promotion-Mitarbeiterin” beschäftigt. Sie verteilte Zeitungen an Passanten. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis am 29.7.1999 zu Mitte August 1999. Am 17.8.1999 wurde bei der Arbeitnehmerin eine Schwangerschaft in der siebten Schwangerschaftswoche festgestellt. Hiervon hat der Arbeitgeber spätestens am 22.9.1999 telefonisch erfahren. Die Arbeitnehmerin machte die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geltend. Sie hat behauptet, sie habe die Mitteilung über ihre Schwangerschaft bereits am…