CareLit Fachartikel
Führt ein bewusstlos eingelieferter Patient Wertgegenstände mit sich, so müssen diese im Krankenhaus in Verwahrung genommen werden
Schell, W. · intensiv · 2007 · Heft 1 · S. 44 bis 44
Dokument
330281
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird ein Patient bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert und ist er deswegen nicht in der Lage, selbst auf seine Wertsachen zu achten, ist vom Krankenhausträger im Rahmen seiner Obhutspflicht zu verlangen, Wertgegenstände in Verwahrung zu nehmen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Patient als Notfall eingeliefert wird und die notwendige sofortige ärztliche Betreuung so im Vordergrund steht, dass auf die Sicherung von Wertgegenständen nicht geachtet werden kann.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Krankenhaus
Krankenhausträger
intensiv