CareLit Fachartikel

Führt ein bewusstlos eingelieferter Patient Wertgegenstände mit sich, so müssen diese im Krankenhaus in Verwahrung genommen werden

Schell, W. · intensiv · 2007 · Heft 1 · S. 44 bis 44

Dokument
330281
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 19
Seiten
44 bis 44
Erschienen: 2007-10-26 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Wird ein Patient bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert und ist er deswegen nicht in der Lage, selbst auf seine Wertsachen zu achten, ist vom Krankenhausträger im Rahmen seiner Obhutspflicht zu verlangen, Wertgegenstände in Verwahrung zu nehmen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Patient als Notfall eingeliefert wird und die notwendige sofortige ärztliche Betreuung so im Vordergrund steht, dass auf die Sicherung von Wertgegenständen nicht geachtet werden kann.

Schlagworte

Gesundheit Pflege Krankenhaus Krankenhausträger intensiv