CareLit Fachartikel

Keine Zeitzuschläge für Angestellte des öffentlichen Dienstes, die an Heiligabend und Silvester zur Arbeit herangezogen werden und später bezahlte Freizeit erhalten

Schell, W. · intensiv · 2002 · Heft 6 · S. 288 bis 288

Dokument
330283
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 6 / 2002
Jahrgang 19
Seiten
288 bis 288
Erschienen: 2002-11-18 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Eine Bundeswehrangestellte, auf deren Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) Anwendung finden, wurde am 24.12.1997 von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am 31.12.1997 von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr zur Arbeitsleistung herangezogen. Nach dem BAT ist an Heiligabend und Silvester, soweit die dienstlichen und betrieblichen Verhältnisse es zulassen, Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung zu erteilen. In den Folgemonaten erhielt die Angestellte als Ausgleich dafür im gleichen Umfang bezahlte Freizeit, die ihr in mehreren Abschnitten bis zum 13.5.1998 erteilt wurde. Mit der Klage…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Arbeit Arbeitsverhältnis Arbeitsleistung intensiv