Krankenpfleger darf keine Nebentätigkeit als Leichenbestatter ausüben
Schell, W. · intensiv · 2002 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein bei einem Krankenhaus im Funktionsbereich Anästhesie angestellter Krankenpfleger beantragte die Genehmigung einer Nebentätigkeit als Leichenbestatter. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Richtlinien für die Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung. Nach diesen ist eine Nebentätigkeit unzulässig, wenn durch sie berechtigte Interessen des Dienstgebers erheblich beeinträchtigt werden. Dieser kann die Nebentätigkeit untersagen. Der Krankenpfleger ist seit mehreren Jahren Gesellschafter eines Bestattungsunternehmens und übt für dieses Bestattertätigkeiten (z. B. Trauerg…