CareLit Fachartikel

Krankenpfleger darf keine Nebentätigkeit als Leichenbestatter ausüben

Schell, W. · intensiv · 2002 · Heft 5 · S. 1 bis 1

Dokument
330296
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 5 / 2002
Jahrgang 19
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2002-09-02 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Ein bei einem Krankenhaus im Funktionsbereich Anästhesie angestellter Krankenpfleger beantragte die Genehmigung einer Nebentätigkeit als Leichenbestatter. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Richtlinien für die Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung. Nach diesen ist eine Nebentätigkeit unzulässig, wenn durch sie berechtigte Interessen des Dienstgebers erheblich beeinträchtigt werden. Dieser kann die Nebentätigkeit untersagen. Der Krankenpfleger ist seit mehreren Jahren Gesellschafter eines Bestattungsunternehmens und übt für dieses Bestattertätigkeiten (z. B. Trauerg…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Bestattungsunternehmen Arbeitsverhältnis Anästhesie Krankenhaus intensiv