Pflegeeinrichtungen müssen durch geeignetes Qualitätsmanagement sicherstellen, dass Pflegefehler vermieden werden
Schell, W. · intensiv · 2002 · Heft 4 · S. 191 bis 192
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zu diesem Qualitätsmanagement gehört auch sicherzustellen - vor allem durch ordnungsgemäße Pflegeanamnesen, Pflegevisite und Behandlungspflege sowie Dokumentation dieses Geschehens -, dass Pflegefehler, z. B. Entstehen von Dekubiti, vermieden werden. Die Problematik des Entstehens von Durchliegegeschwüren wird in jüngster Zeit immer heftiger diskutiert. Anlass gaben dazu u. a. Medienberichte und Gerichtsentscheidungen, die im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen geschädigter Patienten bzw. Heimbewohner ergangen sind. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) bereits in seinen Urteilen vom 18.3.1986 - VI ZR 215/8…