CareLit Fachartikel

Fortbildungskosten zurückzahlen Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen sind zulässig

Sausen, P. · Häusliche Pflege · 2025 · Heft 5 · S. 22 bis 23

Dokument
330348
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 5 / 2025
Jahrgang 7
Seiten
22 bis 23
Erschienen: 2025-05-12 09:32:50
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Rückzahlungsklauseln in einzelvertraglichen Fortbildungsvereinbarungen, nach denen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Teil der Fortbildungskosten zu erstatten hat, sofern er innerhalb eines vereinbarten Zeitraums aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, sind grundsätzlich zulässig. Nicht zulässig und damit unwirksam sind aber solche Klauseln, die nicht nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmenden unterscheiden.

Schlagworte

ARBEITGEBER FORTBILDUNG ARBEITNEHMER PFLEGE RECHTSPRECHUNG URTEIL AUSBILDUNG BEHINDERUNG ENTSCHEIDUNG Arbeitsverhältnis Arbeitsrecht Gesetz Häusliche Pflege