CareLit Fachartikel
Fortbildungskosten zurückzahlen Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen sind zulässig
Sausen, P. · Häusliche Pflege · 2025 · Heft 5 · S. 22 bis 23
Dokument
330348
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rückzahlungsklauseln in einzelvertraglichen Fortbildungsvereinbarungen, nach denen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Teil der Fortbildungskosten zu erstatten hat, sofern er innerhalb eines vereinbarten Zeitraums aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, sind grundsätzlich zulässig. Nicht zulässig und damit unwirksam sind aber solche Klauseln, die nicht nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmenden unterscheiden.
Schlagworte
ARBEITGEBER
FORTBILDUNG
ARBEITNEHMER
PFLEGE
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
AUSBILDUNG
BEHINDERUNG
ENTSCHEIDUNG
Arbeitsverhältnis
Arbeitsrecht
Gesetz
Häusliche Pflege