Interessantes Urteil zur ärztlichen und pflegerischen Krankendokumentation
Schell, W. · intensiv · 2007 · Heft 1 · S. 29 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist ständige Rechtsprechung, dass ein Patient seine über ihn geführte ärztliche Krankendokumentation einsehen und gegebenenfalls die Herausgabe von Kopien dieser Unterlagen verlangen kann. Entsprechendes gilt für die pflegerische Dokumentation. Das Amtsgericht Frankfurt am Main bekräftigte mit seinem Urteil vom 16.10.1998 - 30 C 1340/98-47 - diese rechtliche Einschätzung. Der Arzt sei, so das Amtsgericht, im Rahmen einer Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag zur Anfertigung geforderter Kopien verpflichtet. Es billigte dem Arzt für angefertigte Kopien pro Seite 1 DM und pauschal 5 DM für Portoaufwand zu. Der…