CareLit Fachartikel

Die Tätigkeiten in der Kranken- bzw. Kinderkrankenpflege sind nicht abschließend gesetzlich geregelt - Vorbehaltsregelungen bestehen nicht

Schell, W. · intensiv · 2002 · Heft 2 · S. 90 bis 90

Dokument
330365
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 2 / 2002
Jahrgang 19
Seiten
90 bis 90
Erschienen: 2002-03-06 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

In den ambulanten und stationären Einrichtungen der Patientenversorgung (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) wird immer wieder die Frage aufgeworfen und diskutiert, ob und ggf. inwieweit pflegerische Dienstleistungen nur dem ausgebildeten bzw. examinierten Personal vorbehalten sind oder ob auch nicht so qualifiziertes (angelerntes) Personal in der Pflege arbeiten darf. In diesem Zusammenhang wird auch immer die Frage problematisiert, ob in der (allgemeinen) Krankenpflege ausgebildetes Personal auch in der Kinderkrankenpflege eingesetzt werden darf und umgekehrt.

Schlagworte

Gesundheit Pflege Arbeitnehmer intensiv