CareLit Fachartikel
Die Tätigkeiten in der Kranken- bzw. Kinderkrankenpflege sind nicht abschließend gesetzlich geregelt - Vorbehaltsregelungen bestehen nicht
Schell, W. · intensiv · 2002 · Heft 2 · S. 90 bis 90
Dokument
330365
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In den ambulanten und stationären Einrichtungen der Patientenversorgung (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) wird immer wieder die Frage aufgeworfen und diskutiert, ob und ggf. inwieweit pflegerische Dienstleistungen nur dem ausgebildeten bzw. examinierten Personal vorbehalten sind oder ob auch nicht so qualifiziertes (angelerntes) Personal in der Pflege arbeiten darf. In diesem Zusammenhang wird auch immer die Frage problematisiert, ob in der (allgemeinen) Krankenpflege ausgebildetes Personal auch in der Kinderkrankenpflege eingesetzt werden darf und umgekehrt.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Arbeitnehmer
intensiv