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Hilfsmittel empfehlen ist auch Werbung

Heiber, A. · Häusliche Pflege · 2025 · Heft 5 · S. 35 bis 36

Dokument
330417
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege
Autor:innen
Heiber, A.
Ausgabe
Heft 5 / 2025
Jahrgang 7
Seiten
35 bis 36
Erschienen: 2025-05-12 09:35:50
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Pflegefachkräfte von Pflegediensten dürfen seit 2022 sogenannte doppelfunktionale Hilfsmittel ‚empfehlen‘, was faktisch eine ärztliche Verordnung ersetzt. In der Praxis wird diese Möglichkeit unterschiedlich genutzt: von Pflegefachkräften, die diese Kompetenz gar nicht kennen, zu Krankenkassen oder Sanitätshäusern, die auf ärztlichen Verordnungen bestehen, bis zu Pflegediensten, die diese Kompetenz systematisch ab dem Erstgespräch nutzen, um die Versicherten sachgerecht zu versorgen und die häusliche Pflege zu erleichtern.

Schlagworte

PFLEGE PFLEGEHILFSMITTEL BERATUNG LEISTUNG RICHTLINIE ARZTPRAXIS BEHINDERUNG BUCH HAMBURG Ärzte Desinfektionsmittel Arztpraxen Betten Krankenversicherung Pflegeversicherung Körperpflege