CareLit Fachartikel
Hilfsmittel empfehlen ist auch Werbung
Heiber, A. · Häusliche Pflege · 2025 · Heft 5 · S. 35 bis 36
Dokument
330417
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegefachkräfte von Pflegediensten dürfen seit 2022 sogenannte doppelfunktionale Hilfsmittel ‚empfehlen‘, was faktisch eine ärztliche Verordnung ersetzt. In der Praxis wird diese Möglichkeit unterschiedlich genutzt: von Pflegefachkräften, die diese Kompetenz gar nicht kennen, zu Krankenkassen oder Sanitätshäusern, die auf ärztlichen Verordnungen bestehen, bis zu Pflegediensten, die diese Kompetenz systematisch ab dem Erstgespräch nutzen, um die Versicherten sachgerecht zu versorgen und die häusliche Pflege zu erleichtern.
Schlagworte
PFLEGE
PFLEGEHILFSMITTEL
BERATUNG
LEISTUNG
RICHTLINIE
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BEHINDERUNG
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