CareLit Fachartikel
Dienstunfallschutz und private Gegenstände Reparaturversuch mit Klappmesser
Sautter,T. · Sicherheitsbeauftragter · 2025 · Heft 5 · S. 44 bis 45
Dokument
330599
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich genießen Beamte Dienstunfallschutz, wenn ein Unfall während der Dienstausübung eintritt. Allerdings kann dieser Schutz entfallen, wenn die Handlung nicht im dienstlichen Interesse liegt oder unnötige Risiken eingegangen werden – insbesondere bei der Nutzung privater Gegenstände.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
GERICHT
MANN
UNFALL
BEURTEILUNG
RISIKO
RUHEPAUSE
URTEIL
Arbeit
Berlin
Ärzte
Sicherheitsbeauftragter