CareLit Fachartikel

Dienstunfallschutz und private Gegenstände Reparaturversuch mit Klappmesser

Sautter,T. · Sicherheitsbeauftragter · 2025 · Heft 5 · S. 44 bis 45

Dokument
330599
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter,T.
Ausgabe
Heft 5 / 2025
Jahrgang 21
Seiten
44 bis 45
Erschienen: 2025-05-12 01:41:55
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Grundsätzlich genießen Beamte Dienstunfallschutz, wenn ein Unfall während der Dienstausübung eintritt. Allerdings kann dieser Schutz entfallen, wenn die Handlung nicht im dienstlichen Interesse liegt oder unnötige Risiken eingegangen werden – insbesondere bei der Nutzung privater Gegenstände.

Schlagworte

ARBEITSZEIT GERICHT MANN UNFALL BEURTEILUNG RISIKO RUHEPAUSE URTEIL Arbeit Berlin Ärzte Sicherheitsbeauftragter