Schiedsspruch: Deutliche Vergütungssteigerungen von 4, 01 Prozent für die Physiotherapie
N.N. · physiotherapie · 2025 · Heft 3 · S. 26 bis 27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen eines Verhandlungstermins am 19. März 2025 hat die Schiedsstelle Heilmittel eine Vergütungssteigerung von 4, 01 Prozent beschlossen. Die neue Vergütungsvereinbarung läuft – rückwirkend – vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025. Die neuen Preise gelten seit dem 1. April 2025 für alle physiotherapeutischen Leistungen einschließlich der Blankoverordnung. Abgerechnet werden können die neuen Preise ab dem 1. Mai 2025. Zum Ausgleich der entgangenen Erhöhungen im ersten Quartal 2025 verdoppelt sich die Vergütungssteigerung für das zweite Quartal (1. April bis 30. Juni 2025) auf 8, 02 Prozent.