CareLit Fachartikel
Verbliebener Tupfer nach Versorgung eines Dammrisses
N.N. · Hebammen Wissen · 2024 · Heft 6 · S. 1 bis 1
Dokument
331086
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Haftung in jedem Fall? Das Zurückbleiben eines Tupfers nach Dammriss kann ein Versäumnis sein, zumindest dann, wenn nicht alle möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen ergriffen wurden. Aber führt allein ein verbliebener Fremdkörper immer gleich zur Haftung? …
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
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Hebammen Wissen