CareLit Fachartikel

Verbliebener Tupfer nach Versorgung eines Dammrisses

N.N. · Hebammen Wissen · 2024 · Heft 6 · S. 1 bis 1

Dokument
331086
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammen Wissen
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 5
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2024-06-01 00:00:00
ISSN
2730-7247

Zusammenfassung

Haftung in jedem Fall? Das Zurückbleiben eines Tupfers nach Dammriss kann ein Versäumnis sein, zumindest dann, wenn nicht alle möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen ergriffen wurden. Aber führt allein ein verbliebener Fremdkörper immer gleich zur Haftung? …

Schlagworte

Gesundheit Pflege Haftung Führt Verbliebener Tupfers Dammriss Wurden Allein Immer Jedem Zurückbleiben Versäumnis Zumindest Hebammen Wissen