Ambulantes Operieren Gesetzliche Vorgaben und politische Ziele des ambulanten Operierens
Schröder, W. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1994 · Heft 12 · S. 973 bis 977
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser durften bis 1993 grundsätzlich nicht ambulant operieren. Infolgedessen sind sie auf teure vollstationäre Behandlungen ausgewichen und weichen heute noch aus, obwohl dies medizinisch aufgrund der Fortschritte im operativen Bereich vielfach nicht erfolderlich war und ist. Im Interesse der Patienten und der Wirtschaftlichkeit wurden die Krankenhäuser durch die Gesundheitsstruktur-Gesetzgebung ab 1993 zur ambulanten Durchführung von Operationen zugelassen. Die Patienten können das Krankenhaus unmittelbar, also ohne Einweisung zur ambulanten Durchführung einer Operation, aufsuchen. Der Sicherstellungsau…