CareLit Fachartikel

Zuzahlungen sind zulässig Heimträger können Angehörige von Sozialhilfeempfängern zu Zuzahlungen verpflichten

Markus, K. · Altenpflege, Hannover · 1994 · Heft 12 · S. 791 bis 792

Dokument
33191
CareLit-ID
Jahr
1994
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
Markus, K.
Ausgabe
Heft 12 / 1994
Jahrgang 19
Seiten
791 bis 792
Erschienen: 1994-12-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Mittellose und minderbemittelte Bürger haben in unserm Sozialstaat die Gewißheit, auch ohne eigene finanzellle Rücklagen einen Platz in einer Altersbzw. Pflegeeinrichtung zu erhalten. Der zuständige Sozialhilfeträger übernimmt für den Betroffenen die Kosten. Sollen zusätzliche Leistungen erbracht werden, so kann eine Zusatzvereinbarung zwischen Heimträger und Sozialhilfeempfänger zur Zuzahlung geschlossen werden.

Schlagworte

ALTENEINRICHTUNG ALTENHEIM HEIMVERTRAG FINANZIERUNG SELBSTBETEILIGUNG TOD HÖHE LEISTUNG ZEIT PFLEGEHEIME SCHREIBEN ALTENPFLEGE Hannover