CareLit Fachartikel
Zuzahlungen sind zulässig Heimträger können Angehörige von Sozialhilfeempfängern zu Zuzahlungen verpflichten
Markus, K. · Altenpflege, Hannover · 1994 · Heft 12 · S. 791 bis 792
Dokument
33191
CareLit-ID
Jahr
1994
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mittellose und minderbemittelte Bürger haben in unserm Sozialstaat die Gewißheit, auch ohne eigene finanzellle Rücklagen einen Platz in einer Altersbzw. Pflegeeinrichtung zu erhalten. Der zuständige Sozialhilfeträger übernimmt für den Betroffenen die Kosten. Sollen zusätzliche Leistungen erbracht werden, so kann eine Zusatzvereinbarung zwischen Heimträger und Sozialhilfeempfänger zur Zuzahlung geschlossen werden.
Schlagworte
ALTENEINRICHTUNG
ALTENHEIM
HEIMVERTRAG
FINANZIERUNG
SELBSTBETEILIGUNG
TOD
HÖHE
LEISTUNG
ZEIT
PFLEGEHEIME
SCHREIBEN
ALTENPFLEGE
Hannover