CareLit Fachartikel
Arbeitsrecht
Bieniek, M. · Neue Caritas · 2025 · Heft 8 · S. 33
Dokument
332667
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schwerbehindertenvertretung ist erst nach erfolgter Abmahnung zu beteiligen ; EuGH: Mündliche Verhandlung zum Kirchenaustritt als Kündigungsgrund
Schlagworte
ABMAHNUNG
KIRCHE
URTEIL
BERATUNG
MITARBEITER
RELIGION
SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH
Arbeitsrecht
Arbeit
Neue Caritas