CareLit Fachartikel
«Ein menschenrechtlich sehr heikler Bereich»
Seifert, E. · Artiset · 2025 · Heft 4-5 · S. 23 bis 27
Dokument
332689
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Gutachten im Auftrag der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hält fest, dass es für die Unterbringung von Menschen mit Demenz in einem geschlossenen Heimsetting das Einverständnis der betroffenen Person braucht oder eine behördliche Anordnung – ein Betreuungsvertrag allein genügt nicht. Gutachter Jörg Künzli*, Professor für Staatsund Völkerrecht an der Uni Bern, erörtert die (Rechts-)Praxis in der Schweiz unter Berücksichtigung der menschenrechtlichen Verträge.
Schlagworte
SCHWEIZ
UNTERBRINGUNG
DEMENZ
GUTACHTEN
INSTITUTION
ENTZUG
FOLTER
FREIHEITSENTZUG
ZEIT
Denken
Beurteilung
Angehörige
Artiset