Rechtsticker
Weimer, T. · intensiv · 2023 · Heft 1 · S. 7 bis 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber plant, die Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus auf neue Füße zu stellen. Dazu sieht er in der 1. Phase ab dem 1.2.2023 eine Erprobung in ausgewählten Kliniken, in der 2. Phase ab dem 1.1.2024 eine Konvergenzphase der Ist- & Soll-Personalbemessung und in der 3. Phase ab dem 1.1.2025 eine „Scharf“-Schaltung der PPR 2.0 vor. Dazu schafft der Gesetzgeber eine Ermächtigungsgrundlage (§ 137 l SGB V) zum Erlass einer Rechtsverordnung „Personalbesetzung in der Pflege im Krankenhaus“. Darin wird unter anderem die standortbezogene Anzahl der Stations-Vollkräfte (Ist-Personalbesetzung) und die auf Grundl…