Rechtsticker
Weimer, T. · intensiv · 2021 · Heft 4 · S. 171 bis 171
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Klinik haftet für Fehler einer Pflegekraft Das OLG München verurteilte eine Klinik zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 225.000 Euro gegenüber einer Patientin, die einen hypoxischen Hirnschaden aufgrund fehlender Auswertung eines EKGs erlitt. Zur Begründung führt das OLG unter anderem aus, dass es fehlerhaft sei, wenn es eine Pflegefachkraft gegen die mündlich erteilte Weisung unterlässt, ein noch nicht befundetes EKG vorn in die Patientenakte zu legen und ferner die Anfertigung des EKGs ebenfalls weisungswidrig nicht in der Patientenakte vermerkt. Folge war, dass für den Oberarzt nicht erkennbar war, dass…