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Weimer, T. · intensiv · 2014 · Heft 6 · S. 295 bis 295

Dokument
332861
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Weimer, T.
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 8
Seiten
295 bis 295
Erschienen: 2014-11-10 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht urteilt, dass eine Krankenschwester, die eigentlich vertraglich zu Schichtdienst und somit auch zu Nachdiensten verpflichtet ist, nicht arbeitsunfähig erkrankt ist, wenn sie keine Nachtdienste mehr leisten kann. Hauptargument des BSG ist, dass der Nachtdienst auch ohne die Klägerin ohne Probleme aufrechtzuerhalten sei, sodass der Arbeitgeber auf die besonderen Wünsche nach billigem Ermessen Rücksicht nehmen müsse. Urteil des BAG vom 09.04.2014 – 10 AZR 637/13 Beraterhinweis: Auch die (Wieder-)Einführung von reinen „Nachtschwestern“ dürfte nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Denn auc…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Wieder Bundesarbeitsgericht Urteilt Krankenschwester Eigentlich Vertraglich Schichtdienst Somit Nachdiensten Verpflichtet Arbeitsunfähig Erkrankt intensiv