CareLit Fachartikel

Darmperforation durch Verabreichung eines Klysmas – Pflegekraft wurde wegen fehlerhaften Handels (mit) zur Haftpflicht herangezogen

Schell, W. · intensiv · 2010 · Heft 2 · S. 97 bis 98

Dokument
332902
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 2 / 2010
Jahrgang 4
Seiten
97 bis 98
Erschienen: 2010-03-16 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

In einer Streitsache wurde klargestellt, dass nicht der anordnende Arzt die Verantwortung für eine fehlerhafte Verabreichung eines Klysmas durch eine Pflegfachkraft trägt, sondern die Pflegekraft im Rahmen ihrer Durchführungsverantwortung eigenständig und in vollem Umfang haftet. Damit wurde erneut in eindrucksvoller Weise der Grundsatz „Wer handelt, der haftet” bestätigt. Bei einer rechtmäßigen Übertragung (Delegation) behandlungspflegerischer Maßnahmen auf Pflegekräfte beschränkt sich in aller Regel die Haftung des anordnenden Arztes auf die Diagnose- und Therapieentscheidungen (Anordnungsverantwortung).

Schlagworte

Gesundheit Pflege Darmperforation intensiv