Patientenverfügungen sind verbindlich und müssen Beachtung finden
Schell, W. · intensiv · 2008 · Heft 4 · S. 227 bis 228
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Um Haaresbreite entkam ein Straubinger Vormundschaftsrichter einer Bestrafung wegen Körperverletzung im Amt, weil er eine Patientenverfügung missachtet hatte. Dies ergibt sich aus einer Mitteilung der Medizinrechtlichen Sozietät Putz & Steldinger in München (Quagliostr. 7, 81 543 München). Das Strafverfahren wurde nur deshalb eingestellt, weil es zu der richterlich angeordneten Amputation eines Beines nicht mehr kam, da sich die Ärzte geweigert hatten, den Eingriff durchzuführen (Verfügung des Generalstaatsanwalts Nürnberg vom 15.1.2008 – Gz.: 4 BerL 144 / 07 –). So konnte die Patientin an ihrer Krankheit verste…