CareLit Fachartikel

Patientenverfügungen sind verbindlich und müssen Beachtung finden

Schell, W. · intensiv · 2008 · Heft 4 · S. 227 bis 228

Dokument
332937
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 4 / 2008
Jahrgang 2
Seiten
227 bis 228
Erschienen: 2008-07-31 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Um Haaresbreite entkam ein Straubinger Vormundschaftsrichter einer Bestrafung wegen Körperverletzung im Amt, weil er eine Patientenverfügung missachtet hatte. Dies ergibt sich aus einer Mitteilung der Medizinrechtlichen Sozietät Putz & Steldinger in München (Quagliostr. 7, 81 543 München). Das Strafverfahren wurde nur deshalb eingestellt, weil es zu der richterlich angeordneten Amputation eines Beines nicht mehr kam, da sich die Ärzte geweigert hatten, den Eingriff durchzuführen (Verfügung des Generalstaatsanwalts Nürnberg vom 15.1.2008 – Gz.: 4 BerL 144 / 07 –). So konnte die Patientin an ihrer Krankheit verste…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Amputation Ärzte intensiv