Eltern dürfen ihr im Wachkoma liegendes Kind sterben lassen
Schell, W. · intensiv · 2008 · Heft 1 · S. 44 bis 46
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Fall eines vierjährigen Kindes im Wachkoma hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass die Eltern im Rahmen ihres verfassungsrechtlich geschützten elterlichen Sorgerechts die weitere künstliche Lebensverlängerung verbieten dürfen. Das Mädchen hatte durch einen ärztlichen Behandlungsfehler einen irreparablen Hirnschaden erlitten und wurde über eine Magensonde ernährt. Nach Meinung der Ärzte war es dauerhaft ohne Bewusstsein. Das OLG Hamm stellte fest, dass die Entscheidung der Eltern für eine Beendigung der künstlichen Lebensverlängerung im konkreten Fall dem Kindeswohl entsprach. Es handelt sich hi…