CareLit Fachartikel

Eltern dürfen ihr im Wachkoma liegendes Kind sterben lassen

Schell, W. · intensiv · 2008 · Heft 1 · S. 44 bis 46

Dokument
332961
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 2
Seiten
44 bis 46
Erschienen: 2008-02-01 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Im Fall eines vierjährigen Kindes im Wachkoma hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass die Eltern im Rahmen ihres verfassungsrechtlich geschützten elterlichen Sorgerechts die weitere künstliche Lebensverlängerung verbieten dürfen. Das Mädchen hatte durch einen ärztlichen Behandlungsfehler einen irreparablen Hirnschaden erlitten und wurde über eine Magensonde ernährt. Nach Meinung der Ärzte war es dauerhaft ohne Bewusstsein. Das OLG Hamm stellte fest, dass die Entscheidung der Eltern für eine Beendigung der künstlichen Lebensverlängerung im konkreten Fall dem Kindeswohl entsprach. Es handelt sich hi…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Behandlungsfehler Ärzte intensiv