CareLit Fachartikel
Aufklärungspflicht
Schell, W. · intensiv · 2004 · Heft 3 · S. 144 bis 144
Dokument
332988
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arzt ist rechtlich verpflichtet, die ordnungsgemäße Aufklärung seines Patienten über die Risiken einer Operation zu beweisen. Es genügt nicht, dass er nur ein vom Patienten unterschriebenes Aufklärungsformular vorlegt. Dieses Formular kann kein Aufklärungsgespräch ersetzen. Der Arzt muss vielmehr beweisen, dass mit dem Patienten ein Gespräch stattgefunden hat. Diese rechtliche Beurteilung ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Beurteilung
intensiv