Die Patientenaufklärung muss vor einem operativen Eingriff rechtzeitig erfolgen
Schell, W. · intensiv · 2005 · Heft 1 · S. 42 bis 42
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Diese grundsätzliche Beurteilung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 25.3.2003 ergangenen Urteil herausgestellt und damit ähnlich lautende Einzelfallentscheidungen bekräftigt. Anhand dieses Urteils und der ständigen Rechtsprechung des BGH zur Rechtzeitigkeit der Aufklärung lassen sich folgende Aufklärungsregeln festhalten: Bei ambulanten Eingriffen kann eine Aufklärung am Tag des Eingriffs genügen, wenn es sich um einen normalen ambulanten Eingriff handelt. Bei größeren ambulanten Eingriffen mit beträchtlichem Risiko ist eine Aufklärung erst am Tag des Eingriffs nicht mehr rechtzeitig. Bei stationärer Be…