Rufbereitschaft per Handy
Schell, W. · intensiv · 2001 · Heft 4 · S. 184 bis 184
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte darüber zu entscheiden, ob einem Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes für Zeiten, in denen er außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit über ein Funktelefon (sog. Handy) erreichbar sein muss, die tariflich für Rufbereitschaft vorgesehene Vergütung zusteht. Der Fall: Der Kläger ist Verwaltungsangestellter beim Technischen Hilfswerk (THW). Das THW verpflichtet bestimmte Mitarbeiter, zu denen der Kläger gehört, nach einem im Voraus festgelegten Plan außerhalb der Dienstzeit erreichbar zu sein, um Informationen und Aufträge entgegenzunehmen und sodann telefonisch das Erforderliche…