Infektionsepidemiologische Überwachung eines Sonderkrankenhauses Umsetzung der Hygieneverordnung Berlin im Justizvollzugskrankenhaus Berlin
Lehmann, M.; Hartikainen, J. · Das Gesundheitswesen · 2014 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Justizvollzugskrankenhaus Berlin unterliegt der infektionsepidemiologischen Überwachung des Gesundheitsamtes auf Grundlage des novellierten Infektionsschutzgesetzes und dem darauf folgenden Erlass einer Hygieneverordnung. Das zuständige Gesundheitsamt führt Aufsichtsbesuche durch und erteilt Auflagen für die Umsetzung von Veränderungen. Sowohl die geforderte Erfassung nosokomialer Infektionen als auch die angemessene Auswertung von Antibiotika-Verbräuchen stellten das Justizvollzugskrankenhaus Berlin vor spezielle Herausforderungen. Die Häufigkeit von nosokomialen Infektionen im Justizvollzugskrankenhaus ist…