Empfehlungen zu den Kernkapazitäten an gemäß Internationalen Gesundheitsvorschriften benannten Flug- und Seehäfen
der Heiden, M.a.; Gréutelaers, B.; Gilsdorf, A.; Eckmanns, T. · Das Gesundheitswesen · 2014 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung: Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005 müssen von allen WHO Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. In Anlage 1B der IGV sind allgemein Kernkapazitäten beschrieben welche an gemäß IGV benannten Grenzübergangsstellen vorhanden sein müssen um umgehend und wirksam auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit und gesundheitliche Notlagen internationaler Tragweite (GNIT) zu reagieren. Das Robert Koch-Institut wurde von Bundesministerium für Gesundheit beauftragt die Kernkapazitäten für gemäß IGV benannte Flug- und Seehäfen in Deutschland in einem Empfehlungsentwurf zu konkretisieren. Methoden: S…