Erfahrungen mit den Kooperationsverträgen zwischen Zahnärzten und Pflegeheimen
Strippel, H. · Das Gesundheitswesen · 2017 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit April 2014 können Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte Bewohner von Pflegeeinrichtungen vor Ort systematisch betreuen. Voraussetzung ist, dass sie mit der entsprechenden Pflegeeinrichtung einen Kooperationsvertrag geschlossen haben. Ermöglicht wird das durch die Rahmenvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und KZBV auf Basis von §119b SGB V, eingeführt durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Die KZVen stellen Muster-Kooperationsverträge zur Verfügung. Diese gewährleisten frühzeitige Untersuchung, Koordination der Behandlung, Kooperationsgespräche mit Einrichtungsleitung, Apothekern und ander…