Stationsersetzende Behandlung gem. §64b SGB V im Landkreis Harburg
Schlegel, P. · Das Gesundheitswesen · 2017 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als Alternative zum Abrechnungssystem PEPP ist durch den Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, stationsersetzende Behandlungen modellhaft in den einzelnen Bundesländern zu erproben. In Niedersachsen wird auf dieser Grundlage seit 2014 von der Psychiatrischen Klinik Lüneburg durch einen Kooperationsvertrag mit der AOK Niedersachsen die Möglichkeit einer stationsersetzenden Behandlung im häuslichen Umfeld vorgehalten. Hierbei kommen unterschiedliche Möglichkeiten der Umsetzung von ambulanter Anbindung an Stationen oder tagesklinische Angebote bis hin zu einer multiprofessionell aufsuchenden Versorgung im häuslic…