Strukturierte Begehungen in Niedersachsen
Henke-Gendo, C.; Ziehm, D. · Das Gesundheitswesen · 2017 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einrichtungen, wie Krankenhäuser und Praxen für ambulantes Operieren, unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. In Niedersachsen obliegt die Umsetzung der Überwachungspflicht ausschließlich den Gesundheitsämtern in den einzelnen Landkreisen. Um die Gesundheitsämter bei ihren Begehungen zu unterstützen und die Begehungsstandards niedersachsenweit zu vereinheitlichen, initiierte die Arbeitsgemeinschaft Krankenhaushygiene des Landesverbandes Niedersachsen der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (…