Das neue Pflegebegutachtungsverfahren – aus Pflegestufen werden Pflegegrade
Kaden, A. · Das Gesundheitswesen · 2017 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 01.01.2017 wird auch ein neues Begutachtungsinstrument implementiert, das die Feststellung von Pflegebedürftigkeit grundlegend ändert. Das zukünftige Verfahren sieht eine Ausdifferenzierung der derzeit angewendeten drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade vor. Das bisherige Verständnis von Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI konzentriert sich auf zeitlich eng begrenzte Hilfen bei einzelnen Alltagsverrichtungen, die insbesondere den Bedarf von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen abbilden. Das zukünftige Begutachtungsverfahren basiert auf wissensc…