Verifizierung der Alarm- und Einsatzpläne für interne und externe Gefahrenlagen der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz
Foltys, D.; Cwojdzinski, D.; Loesche, I.; Zeutzheim, T.; Gräff, K. · Das Gesundheitswesen · 2017 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zielsetzung:: Verifizierung der Alarm- und Einsatzpläne (AEP) der Krankenhäuser in RLP, um neben der bestmöglichen Versorgung von Betroffenen bei externen Großschadenslagen auch die Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern bei internen Gefahrenlagen zu überprüfen. Gemäß §22 (LBKG) sind die Träger der Krankenhäuser dazu verpflichtet, AEPs aufzustellen und Übungen durchzuführen. Gemäß §34 (LKG) erstellt das Krankenhaus AEPs für das Auftreten lebensbedrohender hochkontagiöser Krankheiten (HKLE) sowie sonstiger übertragbarer Krankheiten, die wegen ihres Ausmaßes besonderer organisatorischer Maßnahmen bedürfen. Meth…