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Freie Kost und Logis Vorher Nettolohn ausrechen lohnt sich

Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Heidelberg · 1995 · Heft 1 · S. 53 bis 54

Dokument
33386
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Heidelberg
Autor:innen
Muschiol, T.
Ausgabe
Heft 1 / 1995
Jahrgang 7
Seiten
53 bis 54
Erschienen: 1995-01-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Wohnung und Kost können Sie zunächst bei uns bekommen. Auch Ihr Sohn kann vorerst bei uns wohnen und auch in der Dienstküche mitessen. Diese Angebote machte der Inhaber eines Pflegedienstes einem Bewerber, der kurzfristig eingestellt werden sollte. Als dann dem Bewerber noch die private Mitnutzung eines Dienstwagens versprochen wurde, waren sich die Beteiligten einig. Der Schock für den Arbeitnehmer erfolgte bei der ersten Lohnabrechnung.

Schlagworte

RECHTSWESEN RECHT ARBEITSRECHT TARIFVERTRAG Häusliche Pflege Heidelberg