CareLit Fachartikel
Freie Kost und Logis Vorher Nettolohn ausrechen lohnt sich
Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Heidelberg · 1995 · Heft 1 · S. 53 bis 54
Dokument
33386
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wohnung und Kost können Sie zunächst bei uns bekommen. Auch Ihr Sohn kann vorerst bei uns wohnen und auch in der Dienstküche mitessen. Diese Angebote machte der Inhaber eines Pflegedienstes einem Bewerber, der kurzfristig eingestellt werden sollte. Als dann dem Bewerber noch die private Mitnutzung eines Dienstwagens versprochen wurde, waren sich die Beteiligten einig. Der Schock für den Arbeitnehmer erfolgte bei der ersten Lohnabrechnung.
Schlagworte
RECHTSWESEN
RECHT
ARBEITSRECHT
TARIFVERTRAG
Häusliche Pflege
Heidelberg