Die Begutachtung der „Reisefähigkeit“ bei psychischen Störungen
Richartz-Salzburger, E. · Das Gesundheitswesen · 2016 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Macht ein Asylbewerber nach Ablehnung seines Asylantrags eine Erkrankung als inlandsbezogenes Abschiebehindernis geltend, kann die örtliche Ausländerbehörde eine „Reisefähigkeitsbegutachtung“ in Auftrag geben. Diese Fragestellung führte wiederholt zu Konflikten zwischen Ärzteschaft und Politik, da eine Reduktion der „Reisefähigkeit“ auf die reine „Transportfähigkeit“, insbesondere bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung, nicht mit dem ärztlichen Berufsethos vereinbar ist. Bewährt hat sich der Begriff der „erweiterten Reisefähigkeit“, der den Beurteilungszeitraum für das mögliche Auftreten einer Verschlechteru…