Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden: Perspektiven schnittstellenübergreifender Versorgungsqualität jenseits der Inaugenscheinnahme und §62 AsylVfG
Nöst, S.; Razum, O.; Bozorgmehr, K. · Das Gesundheitswesen · 2016 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Asylsuchende müssen sich in Deutschland zur Registrierung persönlich an eine Erstaufnahmeeinrichtung wenden, um beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asyl zu beantragen. In dieser Erstaufnahmeeinrichtung müssen die Asylsuchenden entsprechend eines Bundesgesetzes eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten „dulden“ (vgl. §62 AsylVfG). Die Durchführung der Untersuchung wird subsidiär der obersten Landesgesundheitsbehörde übertragen und von dieser i.d.R. in einer Verwaltungsvorschrift oder einem Erlass bestimmt. Sowohl der Umfang als auch die Leistungserbringung dieser Untersuchung, z.B. durch G…