Hygienepläne für das 21. Jahrhundert – der Länderarbeitskreis stellt sich vor
Geisel, B.; Hofmann, A. · Das Gesundheitswesen · 2016 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verschiedene Einrichtungen müssen auf gesetzlicher Grundlage oder per Verordnung innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen: Gemeinschaftseinrichtungen (§36 Abs. 1 IfSG) Gesundheitseinrichtungen (§23 Abs. 5 IfSG) Tätigkeiten am Menschen, bei denen Erreger durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten übertragen werden kann (z.B. Länder-Hygieneverordnungen) Die Regelungen in den verschiedenen Landes-Hygieneverordnungen betreffen z.B. Akupunktur, Tätowieren und Piercing, Kosmetik- und Fußpflegestudios. Um die Erstellung von einrichtungsspezifischen Hygieneplänen zu unterstütze…