Wenn sich Wasserversorger und Gesundheitsamt vor dem Verwaltungsgericht treffen – Was passiert krisenkommunikativ, wenn es zwischen WVU und Gesundheitsamt nicht mehr rund läuft?
Körber, H. · Das Gesundheitswesen · 2015 · Heft 8/09 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Trinkwasserverordnung-TrinkwV 2001 soll die Gesundheit des Verbrauchers vor nachteiligen Einflüssen durch Wasser für den menschlichen Gebrauch schützen und fordert deshalb für dieses die Einhaltung allgemeiner, mikrobiologischer und chemischer Anforderungen. Werden z.B. Grenzwerte für chemische Stoffe nicht eingehalten, darf das Gesundheitsamt nur befristet und insbesondere unter der Voraussetzung, dass mit der Grenzwertüberschreitung keine Gesundheitsgefährdung verbunden ist, einer Trinkwasser-Abgabe an den Verbraucher zustimmen. Der betroffene Wasserversorgungsunternehmer (WVU) hat einen geeigneten Sanieru…