Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
N.N. · Im OP · 2018 · Heft 3 · S. 135 bis 135
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Demonstrationen sind womöglich so alt wie die Menschheit selbst und haben in der Geschichte vielfältige Namen: Aufstände, Bürgerbewegungen, Proteste. Sie alle haben eines gemeinsam: die Reaktion gegen oder auf etwas. In Deutschland gibt es die sogenannte Demonstrationsfreiheit, welche mit dem Grundgesetz (GG) begründet wird und als Form der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) in Verbindung mit der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) anzusehen ist. Unter Beachtung der geltenden Gesetze ist es so jedem gestattet, sich unter freiem Himmel mit anderen politisch zu äußern und seine Meinung kundzutun. Manch einer mag sich frage…